Veröffentlichungspflicht Gesetz Nr. 124/2017
Mit 28.02.2019 tritt laut Gesetz 124/2017 die Neuerung in Kraft, dass Vereine erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 Euro auf ihrer Website veröffentlichen müssen.
Die von öffentlichen Institutionen ab dem 01.01.2018 erhaltenen Zuwendungen über 10.000 Euro müssen jährlich innerhalb 28.02. des Folgejahres publiziert werden. Wird der Veröffentlichungspflicht nicht auf der Website nachgekommen, müssen die erhaltenen Beiträge ab dem 28.02. innerhalb drei Monaten an den Subventionsgeber rückerstattet bzw. können Verwaltungsstrafen ausgestellt werden.
Der Verein Frauen helfen Frauen Meran hat 2023 folgende öffentliche Beiträge erhalten:
Autonome Provinz Bozen – Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion – Dekret Nr. 737 vom 31/01/2023, Vorschuss für laufende Ausgaben Euro 19.600,00, erhalten am 13/02/2023.
Autonome Provinz Bozen – Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion – Dekret Nr. 10341 vom 14/06/2022 Restbeitrag 2022, Euro 9.800,00, erhalten am 20/06/2023.
Gemeinde Meran, Beitrag für laufende Tätigkeit 2023, Euro 4.400,00, 1. Rate Beschluss Nr. 159 vom 06/06/2023, erhalten am 19/06/2023, 2. Rate Beschluss Nr. 289 vom 26/09/2023, erhalten am 27.10.2023